03.12.2024
Immaterieller Schadenersatz: Alles unter Kontrolle?
Der Bundesgesetzhof (BGH) hat vor kurzem ein Urteil über Scraping personenbezogener Daten bei Facebook erlassen (VI ZR 10/24), welches die Frage näher beantwortet, wann immaterieller Schadenersatz im Sinne des Art. 82 DSGVO begründet vorliegt. – Das vielseitig zitierte und diskutierte Urteil beantwortet dabei ein… weiterlesen
Zusammenfassung
Der BGH hat mit einem neuen Urteil klargestellt, dass ein Kontrollverlust über personenbezogene Daten gemäß Art. 82 DSGVO bereits einen immateriellen Schaden begründen kann, ohne dass "spürbare negative Folgen" nachgewiesen werden müssen. Gleichzeitig wurden Kriterien für die Bemessung des Schadenersatzes definiert, wobei einfache Fälle wie der Verlust von Namen und Telefonnummern mit mindestens 100 Euro bewertet werden.
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